Geschäftsführende Gesellschafter unterstützten wir bei der differenzierenden Betrachtung der Organfunktion (Geschäftsführer, Vorstand) einerseits und bei der Interessenslage als Eigentümer andererseits.
Familiengesellschaftern (auch inaktiven wie bspw. typische Stiftungen) helfen wir bei der Einordnung ihrer Unternehmensbeteiligung in ihre strategische asset allocation sowie bei deren Weiterentwicklung:
Erben stehen wir zur Seite, wenn es um die Interessenvertretung gegenüber dem operativen Management und die Schaffung einer angemessenen Transparenz über die wahre Situation des Unternehmens geht. In Ausnahmefällen übernehmen wir auch operative Aufgaben während des Übergangs auf die nächste Eigentümergeneration.
Nachfolgern im Management (sowohl auf Eigentümer- wie auch auf passiver Gesellschafterebene) können wir als fachkundige Mediatoren zu einem gemeinsamen Führungsverständnis mit der Gefühlswelt einer Familiengesellschaft helfen.
Vermögensverwalter und Family-Offices bzw. deren Leistungsspektrum ergänzen wir mit unseren Leistungen komplementär und auch gerne in gemeinsamer Abstimmung auf Eigentümer- und Entscheider-Ebene.
Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag von Eigentümern. Und im Auftrag professioneller Investoren, die in dieser Anlageklasse aktiv sind oder werden wollen.
Selbstverständlich arbeiten wir in unseren Projekten vorrangig mit Vertretern des Managements oder bestimmten Mitarbeitern im Interesse des Eigentümers vertrauensvoll zusammen.